Zentrum fűr Wirtschaftsförderung der Woiwodschaft Małopolska ist organisatorische Selbstverwaltungseinheit der Woiwodschaft. Sie wurde u.a. zur Realisierung der Aufgaben berufen, die sich daraus ergeben, dass die Verwaltungsbehörde der Woiwodschaft Małopolska die Funktion der Verwaltenden Einrichtung fűr das Regionale Operationelle Programm fűr die Woiwodschaft Małopolska im Zeitraum 2007-2013 ausűbt.
Im Bereich des Regionalen Operationellen Programms fűr die Woiwodschaft Małopolska leitet das Zentrum fűr Wirtschaftsförderung Prioritätsachse Nr. 2 – Förderung der regionalen Wirtschaft und ist fűr die Erteilung eingehender Auskunft űber die Möglichkeiten der finanziellen Unterstűtzung der Empfänger im Rahmen dieser Prioritätsachse, fűr die Entgegennahme und Bewertung der Anträge sowie fűr den ganzen Überwachungsprozess der richtigen Nutzung und Abrechnung der Subventionen verantwortlich. Das Ziel des Zentrums fűr Wirtschaftsförderung der Woiwodschaft Małopolska ist Finanzierung bis 2015 der besten Projekte, welche auf die wirtschaftliche Entwicklung der Woiwodschaft Małopolska den größten Einfluss haben.
Als Systemempfänger realisiert Zentrum fűr Wirtschaftsförderung der Woiwodschaft Małopolska im Rahmen des Operationellen Programmes "Humankapital" fűr Jahre 2007-2013 auch Stipendiumprogramme fűr Gymnasial- und Obergymnasialschűler mit űberdurchschnittlichen Schulleistungen sowie fűr Doktoranden. Eingehende Informationen zu den beiden Stipendiumprojekten finden Sie unter: www.stypendia.mcp.malopolska.pl.
Wem stehen Beihilfen im Rahmen der Förderung der regionalen Wirtschaft zu?
Wofűr und in welchen Höhen können Beihilfen gewährt werden?
Im Rahmen der Prioritätsachse Nr. 2 können sich Empfänger um Beihilfen fűr zwei Arten der Maßnahmen bewerben:
Maßnahme 2.1. Entwicklung und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Maßnahme 2.2. Unterstűtzung der Kommerzialisierung von wissenschaftlichen Forschungen.
Maßnahme 2.1. Entwicklung und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Schema A – Direkte finanzielle Unterstűtzung der Investitionen in Mikrounternehmen, in kleinen und in mittleren Unternehmen.
Wem kann Beihilfe gewährt werden?
- der minimale Beihilfebetrag - 40 TSD Zloty
- der maximale Beihilfebetrag - 400 TSD Zloty
- der minimale Beihilfebetrag - 100 TSD Zloty
- der maximale Beihilfebetrag - 1 Mio. Zloty
- der minimale Beihilfebetrag - 200 TSD Zloty
- der maximale Beihilfebetrag - 2 Mio. Zloty
Wofűr kann Beihilfe gewährt werden?
Schema B – Gemeinsame Vorhaben und Bildung von kooperativen Verbindungen zwischen den Unternehmen, und auch die von Innovationskernen.
Beihilfeintensität bis 50% beihilfefähiger Kosten, der maximale Beihilfebtrag - 1 Mio. Zloty.
Wem kann Beihilfe gewährt werden?
Es werden finanziell Maßnahmen unterstűtzt, die mit der Entwicklung der gegenseitigen Zusammenarbeit und mit der Bildung von kooperativen Verbindungen zwischen den Unternehmen von lokaler und regionaler Bedeutung verbunden sind.
Schema C – Subventionen an Einrichtungen aus dem Businessumfeld
Beihilfeintensität bis 50% beihilfefähiger Kosten, der maximale Beihilfebetrag – 1 Mio. Zloty.
Wofűr kann Beihilfe gewährt werden?
Schema D – Finanzielle Unterstűtzung der fűr Unternehmen bestimmten rűckzahlbaren Fonds
Beihilfeintensität bis 100% beihilfefähiger Kosten, also von 1 bis 10 Mio. Zloty fűr Projekte, die mit der Vergrößerung der Geldbasis fűr bestehende Darlehenfonds, Bűrgschaftsfonds und andere alternative nicht bankbezogene Finanzierungsquellen der Tätigkeit der Unternehmen oder mit der Bildung von neuen verbunden sind.
Maßnahme 2.2. – Finanzielle Unterstűtzung der Kommerzialisierung von wissenschaftlichen Forschungen
Schema A - Forschungsprojekte
Beihilfeintensität bis 80 % beihilfefähiger Kosten, der maximale Wert des Projektes – 1 Mio. Zloty.
Wem kann Beihilfe gewährt werden?
Wofűr kann Beihilfe gewährt werden?
Schema B
Investitionsprojekte der Unternehmen aus den Bereichen Forschung + Entwicklung
Subventionen an kleine und mittlere Unternehmen, die in Infrastruktur und Laboreinrichtungen zur Fűhrung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Unternehmen investieren möchten.
Beihilfeintensität:
Der maximale Wert des Projektes beträgt 1 Mio. Zloty.
Kontakt:
Zentrum fűr Wirtschaftsförderung der Woiwodschaft Małopolska
ul. Jasnogórska 11 (II. Stock)
31-358 Kraków
E-Mail: info@mcp.malopolska.pl
Direktor: Rafał Solecki
Stellvertretende Direktorin: Sylwia Bednarczyk - Mikuli
Stellvertretende Direktorin: Edyta Łydka
Team fűr Auskunftserteilung und Förderung
Tel. +48 12 376 91 91